Würfe von Autobahnbrücken: Betonplatte auf Autobahn geworfen – Mordversuchs-Anklage

Steine, eine Betonplatte und ein Baumstamm: Zwei Männer sollen Gegenstände von Autobahnbrücken geworfen haben und werden wegen versuchten Mordes angeklagt. Das mutmaßliche Motiv macht fassungslos.

Zwei Männer sollen Steine, eine Betonplatte und einen Baumstamm von Autobahnbrücken in mehreren Bundesländern geworfen haben. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat Anklage gegen einen 32-Jährigen und einen 22-Jährigen aus Thüringen erhoben. Den beiden werden versuchter Mord sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in mehreren Fällen vorgeworfen, wie die Strafverfolger mitteilten. 

Die Angeschuldigten sollen an mehreren Tagen von Ende Mai bis Anfang Juni dieses Jahres jeweils in den Abendstunden oder in der Nacht die massiven Gegenstände wie etwa auch Warnbaken-Füße von Brücken auf die Fahrbahn geworfen haben – teils auch direkt auf vorbeifahrende Fahrzeuge. Laut Staatsanwaltschaft kam es glücklicherweise nicht zu Todesfällen, sondern blieb bei Sachschäden und kleinen Verletzungen. 

Wollten mutmaßliche Täter als Ersthelfer auftreten?

Nach Überzeugung der Ermittler nahmen die beiden Männer Unfälle mit Verletzten und sogar tödlichem Ausgang zumindest billigend in Kauf. Als möglichen Beweggrund nennen die Ermittler, dass die beiden Männer möglicherweise nach Unfällen vor Ort als technische oder medizinische Ersthelfer auftreten wollten, um dadurch das eigene Selbstwertgefühl zu steigern.

Acht Taten sollen die beiden Männer zusammen in Niedersachsen begangen haben. Tatorte waren demnach etwa die A1 in Elsdorf, die A29 bei Großenkneten und die A7 bei Soltau. Dem jüngeren werden noch weitere Taten ebenfalls in Niedersachsen, aber auch an der A4 in Eisenach (Thüringen) und an der A73 bei Eggolsheim (Bayern) zur Last gelegt. 

Staatsanwaltschaft sieht Heimtücke und niedrige Beweggründe 

Die beiden Angeschuldigten sitzen aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Soltau seit Anfang Juni in Untersuchungshaft. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelten die beiden Männer jeweils mit gemeingefährlichen Mitteln. Ihnen werden heimtückisches Agieren und niedrige Beweggründe vorgeworfen, so dass Anklage wegen versuchten Mordes erhoben wurde. Es gilt aber die Unschuldsvermutung.

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