Die AfD in Hessen will sich nicht mit der Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz abfinden. Wie möchte sie gegen ihre Niederlage vor Gericht vorgehen?
Die hessische AfD darf vom Landesverfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden – und wehrt sich weiterhin dagegen. Die entsprechenden Befugnisse der Verfassungsschützer hatte zuvor der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel nach eigener Mitteilung bestätigt. Die Partei kündigte daraufhin an: „Wir halten die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend, die AfD als Verdachtsfall einzustufen, und werden den Rechtsweg weiter beschreiten.“
Die Partei ergänzte: „Nach der Entscheidung im Eilverfahren geht es nun im Hauptsacheverfahren vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden.“ Damit bezieht sich die AfD darauf, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof bislang lediglich in einem Eilverfahren entschieden hat – unanfechtbar. Das folgende Hauptsacheverfahren könne sich sehr lange hinziehen, sagte ein AfD-Sprecher.
Innenminister: Endlich Rechtsklarheit
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes: „Sie bringt endlich Rechtsklarheit in einer für unsere Demokratie zentralen Frage.“ Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel habe in dem Eilverfahren die Auffassung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom November 2023 bestätigt, „dass die AfD in Hessen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt“.
Gegen diesen Beschluss im Eilverfahren selbst wäre nur etwa eine Verfassungsbeschwerde möglich.