Erlass: Anmeldungen für verkaufsoffene Sonntage vereinfacht

Verkaufsoffene Sonntage müssen genehmigt werden. Das Arbeitsministerium will nun die Verfahren vereinfachen und bei traditionellen Sonderöffnungen verschlanken.

Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage in Thüringen sollen unbürokratischer möglich sein. „Wir haben per Erlass die Genehmigungspraxis für Sonntagsöffnungen ab dem Monatsbeginn neu geregelt“, sagte Thüringens Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD) der „Thüringer Allgemeinen“. 

Die Erlaubnis soll künftig von den Landkreisen und kreisfreien Städten und nicht mehr wie bisher vom Landesverwaltungsamt erteilt werden, wie eine Sprecherin des Arbeitsministeriums bestätigte. Traditionelle Sonderöffnungen sollen in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden.

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