Nach dem Brand eines Sicherungskastens an der Bahnstrecke zwischen Hannover und Berlin gehen die Ermittler von schwerer vorsätzlicher Brandstiftung aus. Es ist nicht der erste Fall dieser Art.
Die Polizei geht nach dem Brand an der wichtigen Bahnstrecke zwischen Berlin und Hannover von schwerer vorsätzlicher Brandstiftung aus. Die Spurenlage an einem Stellwerk in Lehrte deute darauf hin, teilte eine Polizeisprecherin mit. Die Kriminalpolizei Hannover habe entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Zuvor hatten die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ und der NDR berichtet.
Bisher gibt es nach Angaben der Polizei Hannover noch keine Verdächtigen. Angesichts ähnlicher Vorfälle bundesweit in jüngerer Vergangenheit hat der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.
Am Samstag hatte ein Sicherungskasten eines Stellwerks in Lehrte bei Hannover gebrannt. Der Sicherungskasten befand sich laut Bundespolizei etwa zwei Kilometer entfernt von dem Stellwerk. Der Kriminaldauerdienst sicherte daraufhin Spuren und nahm den gesamten Kasten mit, um ihn zu untersuchen. Nach dem Vorfall war der Bahnverkehr stark beeinträchtigt. Mittlerweile läuft der Schienenverkehr auf der Strecke fast wieder regulär.
Staatsschutz übernimmt bei möglichem politischem Hintergrund
Ende August hatte ein Feuer an einem Gleisbereich bei Wuppertal-Oberbarmen ebenfalls den Staatsschutz auf den Plan gerufen. Zwar konnte es schnell gelöscht werden. Die Wuppertaler Polizei erklärte danach jedoch: „Wir müssen von einer gezielten Brandlegung ausgehen“, also von einem „Anschlag auf die kritische Infrastruktur“. Aufgeklärt wurde der Fall bislang nicht.
In Nordrhein-Westfalen waren zudem Ende Juli zwei Brandsätze auf der Bahnstrecke Düsseldorf-Duisburg gezündet worden. Dadurch waren Kabel für die Steuerung von Weichen und Signalen zerstört worden. In der Folge war der Fern- und Regionalverkehr erheblich gestört.
Der Polizeiliche Staatsschutz ist eine Spezialeinheit innerhalb der Kriminalpolizei. Er übernimmt in der Regel die Ermittlungen, sobald ein politischer oder staatsgefährdender Hintergrund einer möglichen Straftat erkennbar oder nicht auszuschließen ist.