Beitragsbemessungsgrenze: Touré: Vermögende bei der Rente stärker zur Kasse bitten

Die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialbeiträge zu zahlen sind, soll auch nächstes Jahr wieder steigen. Für Schleswig-Holsteins Sozialministerin reicht das nicht aus.

Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré fordert, Spitzenverdiener bei der Rente stärker zur Kasse zu bitten. „Die Frage ist doch: Wie können wir unseren Sozialstaat für alle Generationen gerecht machen?“, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.

Einerseits gebe es die Generation, die in den kommenden Jahren in Rente gehe und es verdient habe, in Würde zu altern. „Auf der anderen Seite steht eine junge Generation, die vor der Herausforderung steht: Wie gehen wir eigentlich mit einem System um, das uns gegebenenfalls nicht trägt?“, führte Touré aus.

Sie betonte: „Wenn wir über die Sozialstaatsreform sprechen, sollten wir weniger ideologisch unterwegs sein, sondern konkrete Vorschläge machen.“ Die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gingen in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Touré forderte stattdessen eine deutlich stärkere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei Gesundheit, Pflege und Rente, um die oberen zehn Prozent der Spitzenverdiener stärker an der Finanzierung zu beteiligen. 

Beitragsbemessungsgrenze steigt weiter

Die Beitragsbemessungsgrenze wird im kommenden Jahr wieder angehoben, sie wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Menschen mit höheren Einkommen müssen dann voraussichtlich mehr Geld an die Sozialversicherungen abführen. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat das Bundesarbeitsministerium am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt.

In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze demnach von derzeit 8.050 Euro im Monat zum 1. Januar auf 8.450 Euro steigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine Anhebung von monatlich 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im kommenden Jahr vorgesehen. Die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze, bis zu der Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert sein müssen, soll 2026 von aktuell 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen auf 6.450 Euro angehoben werden.

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