Rechtsfehler: Vater nach Mord an Sohn erneut vor Gericht

Der Mann tötet seinen siebenjährigen Sohn, wird wegen Mordes verurteilt und kommt in die Psychiatrie. Der BGH hebt die Entscheidung des Landgerichts Bremen auf. Nun wird der Prozess neu aufgerollt.

Wegen Mordes an seinem siebenjährigen Sohn wurde ein damals 47-Jähriger im April 2024 vom Landgericht Bremen verurteilt – ab heute sitzt der Mann erneut auf der Anklagebank. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hatte im Januar die Entscheidung nach einer Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Dem BGH zufolge gab es bei der Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten Rechtsfehler. 

Der Türke war zu einer 13-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte gestanden, seinen Sohn im September 2023 mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Dem Urteil zufolge war der Mann in der Tatnacht wegen seiner Depression mit einer schizoaffektiven Störung erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit und damit auch seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt. Der Mann befindet sich daher nicht im Gefängnis, sondern im Maßregelvollzug einer Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft hatte keine strafmildernden Umstände gesehen und nach dem Urteil Revision eingelegt.

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