NS-Verharmlosung, Rassismus und Diskriminierung: Die Vorwürfe gegen mehrere niedersächsische Polizisten wiegen schwer. Strafrechtlich ist ihr Chat verjährt – Folgen haben könnte er dennoch.
Den Polizisten, die in einem Chat rassistische und diskriminierende Inhalte geteilt haben sollen, drohen wegen dieser Äußerungen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Äußerungen in dem Chat vom Ende 2019 seien bereits strafrechtlich verjährt, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit.
Sollte es auf den beschlagnahmten Datenträgern jedoch strafrechtlich relevante Inhalte geben, würden dazu Strafverfahren eingeleitet. Auch weitere beamten- und dienstrechtliche Maßnahmen würden geprüft. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die Polizisten aus dem Dienst entlassen werden.
Chatgruppe seit Monaten bekannt
Auf die Chatgruppe aufmerksam wurden die Behörden laut Ministerium „vor wenigen Monaten“ bei der Auswertung eines beschlagnahmten Smartphones im Rahmen eines anderen Strafverfahrens gegen einen Polizisten. In dem Chat sollen insgesamt 13 Polizisten Mitglied gewesen sein, die sich aus ihrer Studienzeit an der Polizeiakademie am Standort Oldenburg kannten.
In welchen Einsatzbereichen die Polizisten aktiv sind oder waren, machte das Ministerium auf Nachfrage keine Angaben, um keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ermöglichen. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Ein Polizist wurde bisher nicht angetroffen
Gegen 9 der 13 der Chat-Mitglieder wurden Beschlüsse erwirkt, um Smartphones und weitere Speichermedien zu beschlagnahmen und zu durchsuchen. In acht Fällen erfolgte daraufhin gestern Morgen der Zugriff. Der neunte Polizist wurde nicht an seiner Meldeanschrift angetroffen.
Bei den vier weiteren Polizisten aus der Chatgruppe gab es aus unterschiedlichen Gründen keine Durchsuchungsbeschlüsse:
Einer hatte die Prüfungen an der Polizeiakademie nicht bestanden und ist nie Polizeikommissar geworden. Somit besteht keine Handhabe für beamten- und dienstrechtliche Maßnahmen.Ein zweiter war wegen mehrerer anderer Strafverfahren bereits in der Probezeit entlassen worden. Bei den Verfahren ging es um Drogendelikte.Auch beim dritten gab es Durchsuchungen bereits im Rahmen eines anderen Strafverfahrens. Gegen ihn läuft ein Entlassungsverfahren.Beim vierten wurde nach der Prüfung des Einzelfalls kein Beschluss erwirkt.
In der Chatgruppe sollen im November 2019 rassistische, die NS-Herrschaft verharmlosende sowie diskriminierende und ableistische Inhalte verbreitet worden sein. Als Ableismus wird die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bezeichnet.