Ganztagsbetreuung: Ganztagsbetreuung für Grundschüler – Sprachförderung

Ein Kompetenzzentrum soll dabei helfen, in Mecklenburg-Vorpommern den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab 2026 umzusetzen. Doch auch in den Kitas gibt es Neuerungen.

Mecklenburg-Vorpommern wappnet sich für die Umsetzung des ab 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) in Schwerin mitteilte, wurde dazu das Kompetenzzentrum „Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ gebildet. Es steht unter der Regie des Demokratie- und Bildungsvereins RAA in Waren/Müritz. 

„Mit dem Kompetenzzentrum schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle, die den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Hort und Grundschule gemeinsam gestalten“, sagte Oldenburg. Mit dem gesetzlich verankerten Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll schrittweise die Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht. Nach Angaben der Ministerin besuchen in Mecklenburg-Vorpommern bereits drei Viertel der Grundschüler den Hort.

Wie Oldenburg weiter mitteilte, will das Land den Übergang der Kinder von der Kita in die Grundschule verbessern. Mit einem neuen, landesweit einheitlichen Stammdatenblatt würden wichtige Informationen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes an die Schule weitergegeben. Zudem kündigte sie an, die Sprachförderung auszubauen. „Sprache ist der Schlüssel zum Bildungserfolg. Deshalb stärken wir die Sprachkompetenzen der Lütten“, sagte Oldenburg. 

Nach ihren Angaben besuchen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit etwa 114.000 Kinder eine der 1.142 Kitas oder sind in der Kindertagespflege. Mit Betreuungsquoten von 60,3 Prozent der unter Dreijährigen und 94,6 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen sei MV bundesweit führend.

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