In einem Prozess um den gewalttätigen Tod eines Manns vor mehr als 29 Jahren ist der Angeklagte vom Landgericht Bochum freigesprochen worden. Nach Angaben einer Sprecherin war die zuständige Kammer am Freitag von der Täterschaft des Manns überzeugt, konnte aber kein Mordmerkmal mit ausreichender Sicherheit erkennen. Sie wertete die Tat demnach als Totschlag, der nach 20 Jahren verjährt ist.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 59-jährigen Angeklagten vor, im März 1996 aus unklaren Gründen nachts im Stadtteil Wattenscheid einen Mann erstochen zu haben. Das angetrunkene Opfer soll kurz vor der Tat aus einer Gaststätte gekommen sein.
Mit einem Messer mit einer elf Zentimeter langen Klinge soll er dem Mann mit Gewalt fünfmal in die linke Schulter gestochen haben. Dabei wurde ein Knochenstück von der Schulter abgetrennt.
Als der Mann um Hilfe schrie, soll der heute 59-Jährige ihn laut Anklage festgehalten und von vorn mehrfach auf ihn eingestochen haben. Dabei wurden Rippen durchtrennt und Knochen abgeschnitten. Zudem soll er 15 Mal auf Gesicht und Brust eingestochen haben.
Das Opfer starb noch am Tatort. Die Todesursache war dabei ein Stich ins Herz. Der mutmaßliche Täter konnte damals unerkannt flüchten. Polizisten fanden in der Nähe des Tatorts blutige Kleidung und das Tatmesser in einer Mülltonne und entdeckten dabei auch die DNA eines unbekannten Menschen.
Aufklären konnte die Polizei die Tat nach einem automatisierten schengenweiten DNA-Abgleich mit einem in Großbritannien lebenden deutsch-polnischen Staatsbürger im Jahr 2022. Ermittlungen ergaben, dass der Mann zur Tatzeit in Deutschland gelebt und in Dortmund gewohnt hatte.
Bereits im September 2022 wurde der heute 59-Jährige in Großbritannien zur Auslieferung festgenommen. Im Januar 2025 wurde er dann nach Deutschland ausgeliefert. Da der Angeklagte vom Landgericht als Täter festgestellt wurde, erhält er für die knapp dreijährige Zeit in Untersuchungs- oder Auslieferungshaft keine Entschädigung.
Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Prozess eine Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte selbst bestritt die Tatbegehung in seinem letzten Wort. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.