Nach Suizid: Ermittlung gegen JVA-Beamten wegen Körperverletzung

Der Suizid eines 15-Jährigen in der JVA Ottweiler hat für Entsetzen gesorgt. Gegen einen Beamten gibt es nun ein förmliches Ermittlungsverfahren. Hat er den Jugendlichen vor seinem Tod verletzt?

Nach dem Suizid eines Jugendlichen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ottweiler ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen einen Beamten. Es bestehe ein Anfangsverdacht einer Straftat zum Nachteil des Verstorbenen, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Oberstaatsanwalt Thomas Schardt betonte, dass es sich dabei um ein anderes Verfahren als das ebenfalls laufende Todesermittlungsverfahren handele. Beim Todesermittlungsverfahren werde geprüft, ob es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod des 15-Jährigen gebe. „In letzterem haben sich nach wie vor keine entsprechenden Hinweise ergeben.“

Vorwürfe von Gewalt und Rassismus

Der schwarze Jugendliche hatte sich am 1. August in der JVA Ottweiler das Leben genommen. Nach dem Suizid des Jungen wurden Vorwürfe von Gewalt und Rassismus in der Haftanstalt laut. Das saarländische Justizministerium hatte eine „vollständige und transparente Aufklärung“ angekündigt.

Die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft es für möglich hält, dass eine Straftat begangen wurde. „Eine Aussage darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass eine verfolgbare Straftat tatsächlich vorliegt, ist damit ausdrücklich nicht verbunden“, schrieb Schardt.

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