Per Erlass: Ministerium sensibilisiert Polizeibehörden vor Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl soll die Polizei besonders wachsam sein, konkrete Hinweise auf geplante Störungen hat das Innenministerium aber nicht. Per Erlass wurden die Behörden jetzt sensibilisiert.

Vor der Kommunalwahl (14. September) hat das NRW-Innenministerium die Polizeibehörden per Erlass für besondere Wachsamkeit sensibilisiert. Mit den Wahlleitungen sollen eventuell nötige Schutzmaßnahmen abgesprochen werden, Verstärkung soll bereitstehen. Konkrete Hinweise über beabsichtigte Störungen der Wahl gebe es bisher aber nicht, heißt es in dem Erlass, der der dpa vorliegt.

Dass die Polizeibehörden vor Wahlen noch einmal sensibilisiert werden, ist Routine. Dennoch betonte Innenminister Herbert Reul (CDU) gegenüber der dpa mit Bezug auf die anstehende Kommunalwahl: „Freie Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie und unserer Freiheit. Gerade in Zeiten, in denen Extremisten unsere Art zu leben bedrohen, müssen wir besonders wachsam sein und das schützen, was diese Demokratie am Leben hält. Dafür sorgt die Polizei. Am Wahltag hat jede Stimme Schutz verdient.“

Behörden sollen besondere Ereignisse sofort melden

Die Polizeibehörden werden im Erlass des Ministeriums auch angewiesen, am Wahltag zu bestimmten Uhrzeiten schriftlich über die Lage vor Ort zu berichten. Sollte etwas Besonderes passieren, sollen sie sich sofort melden.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland werden in den 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen am 14. September Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte gewählt. Eventuell nötige Stichwahlen sind für den 28. September angesetzt.

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