Parteien: Schreiben soll Behörden beim Waffenentzug von AfDlern helfen

Thüringer AfD-Mitgliedern sollten die Waffen entzogen werden. Nach einer Gerichtsentscheidung ruhten viele Verfahren aber. Nun soll eine neue Handreichung den Kommunen helfen.

Thüringer AfD-Mitglieder müssen weiterhin mit Verfahren zum Waffenentzug rechnen. Nach dpa-Informationen hat das Innenministerium eine Handreichung an die unteren Waffenbehörden mit Formulierungshilfen und rechtlichen Hinweisen verteilt – inklusive Rückschlüsse aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zum Waffenentzug. „Wir haben die Waffenbehörden gebeten, die ruhenden Verfahren jetzt wieder aufzugreifen“, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier. Das Schreiben soll laut Maier den Kommunen helfen, die Verfahren voranzutreiben und zum Abschluss zu bringen.

AfD fühlt sich schikaniert

Thüringens AfD-Co-Vorsitzender Stefan Möller warf dem Innenministerium vor, die Waffenentzugsverfahren gezielt zu forcieren. Seiner Ansicht nach rechtfertigt die Einstufung der Thüringer AfD durch den Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem nicht, bei AfD-Mitgliedern genauer hinzuschauen. Äußerungen von Parteimitgliedern würden „extrem verfremdet ausgelegt“, sagte Möller. Parteimitglieder würden schikaniert, „damit die Partei einen personellen Aderlass erfährt“. Die Verfahren hätten bereits vor zwei Jahren dazu geführt, dass Mitglieder die Partei verließen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte im Eilverfahren in einem konkreten Fall aus dem Saale-Orla-Kreis entschieden, dass einem AfD-Mitglied die Waffenerlaubnis nicht allein mit der Begründung entzogen werden kann, dass der Landesverband verfassungswidrige Ziele verfolgt.

Verfahren zwischenzeitlich gestoppt

Zwar hatte das Gericht Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des Landesverbands gesehen. In den programmatischen Festlegungen und Zielstellungen des AfD Landesverbands würden deutlich völkisch-ideologische Motive sichtbar, die dem Grundgesetz fremd seien, hieß es damals in einer Mitteilung des OVG. Zugleich wies das Gericht jdeoch darauf hin, dass für den Waffenentzug auch eine kämpferisch-aggressive Haltung dargelegt werden muss. Außerdem hatten die Richter bemängelt, dass die Behörde in dem Fall nicht geprüft hatte, ob sich das betroffene AfD-Mitglied „unmissverständlich und beharrlich“ von beispielsweise hetzenden Äußerungen oder etwa gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei distanziert habe.

Die Waffenentzugsverfahren wurden nach Angaben des Innenministeriums damals zunächst angehalten. „Das OVG hat einen Weg aufgezeigt, wie ein Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis funktionieren kann. Die Schlussfolgerungen daraus sind in die Handreichung für die Waffenbehörden eingeflossen“, sagte Maier.

Möller hat Zweifel an Unbefangenheit

Er betonte, das Gericht teile die Auffassung, dass es sich bei der Thüringer AfD um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt. „Dass ein Gericht diese Einschätzung teilt, ist natürlich auch ein Hinweis auf ein mögliches Verbotsverfahren“, sagte er. Das OVG hatte damals mitgeteilt, dass der Senat auf Grundlage der Bewertungen des Landesverfassungsschutzes Tatsachen sehe, „die die Bewertung rechtfertigten, dass der AfD Landesverband Thüringen Positionen vertrete, die elementaren Grundsätzen der Verfassung entgegenstünden“.

Möller sagte, aus der OVG-Entscheidung könne schwerlich abgeleitet werden, dass die AfD Thüringen erwiesen rechtsextrem sei. Zudem äußerte Möller Zweifel an der Unbefangenheit von Gerichten. „Es ist bekannt, dass ich sehr starke Zweifel habe, inwiefern Gerichte unbefangen und neutral über AfD-Sachverhalte entscheiden können“, sagte er.

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