Zwei Jahre nach dem Erstechen eines Drogenkuriers durch ein geöffnetes Autofenster ist der Täter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es verhängte gegen den damals 32-Jährigen im Oktober 2024 eine lebenslange Haftstrafe. (Az. 6 StR 162/25)
Nach den Feststellungen des Landgerichts hielt sich der Angeklagte im September 2023 zusammen mit einem Freund in einem Kleingarten im Ort Gosen südöstlich von Berlin auf. Der Freund bestellte bei einem Dealer Kokain. Es sollte mit einem sogenannten Koks-Taxi zum Garten geliefert werden. Als das Auto ankam, habe der 32-Jährige dem 21 Jahre alten Fahrer durch das geöffnete Fenster hindurch ein Messer in den Hals gestochen, um ihm die Drogen und außerdem Bargeld wegzunehmen.
Das Opfer starb innerhalb von wenigen Minuten. Der Angeklagte versuchte, das Auto wegzufahren, um es an einem abgelegenen Ort nach Wertgegenständen zu durchsuchen. Er konnte es aber nicht starten. Darum habe er es angezündet, um die Spuren seiner Tat zu beseitigen.
Aus Sicht des Landgerichts befand sich der Angeklagte in einer aussichtslosen Lebenslage und war der Ansicht, nichts zu verlieren zu haben, wie eine Sprecherin nach dem Urteil sagte. Für einen Neuanfang habe er an finanzielle Mittel kommen wollen.
Das Gericht sprach den 32-Jährigen wegen Mordes, versuchten Raubs mit Todesfolge und wegen Brandstiftung schuldig. Der Mann habe heimtückisch und aus Habgier gehandelt und um eine andere Straftat zu ermöglichen.
Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler im Schuld- und Strafausspruch. Die Revision des Täters wurde zurückgewiesen. Das Frankfurter Urteil wurde rechtskräftig.