Verhandlung: Verfassungsgericht überprüft Klausel für angehende Juristen

Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig ist, soll keine Zulassung für den juristischen Vorbereitungsdienst erhalten. Die AfD-Fraktion hält diese Regelung für verfassungswidrig.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof überprüft eine Regelung, wonach Bewerber nicht für den juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig sind. Die Verhandlung ist für den 10. September angesetzt, teilte der Verfassungsgerichtshof in Weimar mit. 

Die Thüringer AfD-Fraktion sieht in der Regelung einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Dem Verfassungsgericht zufolge handelt es sich um ein abstraktes Normenkontrollverfahren.

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