Nach dem Mord an einer 23-Jährigen auf einem Feldweg in Nordrhein-Westfalen ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss das Urteil des Landgerichts Siegen vom August 2024. Es hatte festgestellt, dass der 24-Jährige seine frühere Freundin im Sommer 2023 mit mehr als 29 Messerstichen tötete. (Az. 4 StR 185/25)
Der Täter und das Opfer waren zu dem Zeitpunkt mit den beiden gemeinsamen kleinen Kindern und einem weiteren Mann im Auto unterwegs und hielten an dem Waldweg bei Emmerich an. Dort stach der Täter auf die Frau ein, wie das Landgericht feststellte. Das Opfer starb wegen des hohen Blutverlusts.
Das Landgericht wertete die Tat als heimtückischen Mord und verhängte eine lebenslange Haftstrafe. Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler.
smb/ran