Die nahende OB-Wahl in Ludwigshafen sorgt für Aufsehen. Nun entschied ein Gericht: Ein Antrag eines AfD-Politikers – der Partei, die bei der Bundestagswahl lokal stark abschnitt – ist unzulässig.
Im Streit um den Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße einen Eilantrag von Paul abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht mit. Der Antragsteller sei „auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren zu verweisen, welches eine vorläufige Zulassung als Wahlbewerber in dem hier vorliegenden Falle“ ausschließe.
Es sei für die Beständigkeit von Wahlen besser, wenn es dem übergangenen Bewerber zugemutet werde, das Ergebnis eines Wahlanfechtungsverfahrens abzuwarten, nachdem die von ihm beanstandete Wahl stattgefunden habe, teilte das Verwaltungsgericht unter anderem mit. „Anders bestünde auch die Gefahr, dass kurz vor dem Wahltermin eine Fülle gerichtlicher Eilverfahren angestrengt würde, ohne dass in der Kürze der Zeit vor der Wahl die erforderliche Klarheit über eventuelle Wahlfehler gewonnen werden könnte.“
Gegen den Beschluss könne innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
In Ludwigshafen wird am 21. September ein neues Stadtoberhaupt gewählt. Der Wahlausschuss der zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz hatte Anfang August mit Mehrheit beschlossen, wegen Zweifeln an der Verfassungstreue Paul nicht als Kandidaten zuzulassen.