Bei Unfällen: Beamte in Sachsen sollen mehr Entschädigung erhalten

Feuerwehrleute und Polizisten geraten im Dienst immer wieder in Gefahr. Sachsen erhöht die Entschädigungen für verletzte oder getötete Beamte – als Reaktion auf zunehmende Gewalt.

Der Freistaat Sachsen will die Unfallentschädigungen für Beamte, die im Dienst schwer verletzt oder getötet werden, nahezu verdoppeln. Das teilte das sächsische Finanzministerium mit, nachdem das Kabinett eine entsprechende Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes zur Anhörung freigegeben hatte.

Künftig sollen verbeamtete Einsatzkräfte, etwa Polizisten oder Feuerwehrleute, die bei einer lebensbedrohlichen Diensthandlung verunglücken und dadurch dienstunfähig in den Ruhestand müssen, einmalig 150.000 Euro erhalten. Bislang lag die Zahlung bei 80.000 Euro. 

Im Todesfall solle die Hinterbliebenenentschädigung von bislang 60.000 Euro auf 100.000 Euro steigen. Bei nicht verheirateten Lebenspartnerschaften sollen versorgungsberechtigte Kinder Anspruch haben. Nach Angaben des Finanzressorts gehörten diese Entschädigungen zu den höchsten bundesweit.

Finanzminister Christian Piwarz (CDU) begründete die geplante Anhebung mit einer gestiegenen Gewaltbereitschaft gegenüber Staatsbediensteten. „Leider müssen Beamtinnen und Beamte in kritischen Situationen Leib und Leben einsetzen oder sehen sich gewalttätigen Personen ausgesetzt.“ Geld könne den erlittenen Schaden zwar kaum aufwiegen, doch solle den Betroffenen die Sorge um die finanzielle Absicherung genommen werden.

Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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