Tod von Mann bei Zahn-OP: Urteil gegen Narkosearzt und Zahnärztin aufgehoben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Narkosearzt und eine Zahnärztin im Zusammenhang mit dem Tod eines 18-Jährigen bei einer Zahnoperation aufgehoben. Im Fall des wegen Körperverletzung mit Todesfolge ursprünglich zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilten Anästhesisten kann dieser nach der am Donnerstag veröffentlichten BGH-Entscheidung auf eine etwas mildere Strafe hoffen. Der ursprünglich freigesprochenen Zahnärztin könnte doch noch eine Verurteilung drohen. (5 StR 55/25)

Im Fall des Anästhesisten stellte der BGH keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil fest. Allerdings habe das Landgericht Hamburg eine mögliche Strafmilderung für den Fall, dass der Arzt einem Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Tat unterlegen sei, nicht erörtert. Außerdem habe der Mann erfolgreich geltend gemacht, dass nicht ausreichend geprüft wurde, ob wegen einer möglichen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung eine Kompensation dafür angezeigt ist. Beides muss das Landgericht nun prüfen.

Im Fall der Zahnärztin hatte das Landgericht Hamburg den Freispruch damit begründet, dass diese auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Anästhesie vertrauen durfte. Nach Einschätzung des BGH bedachten die Hamburger Richter aber nicht, dass die Narkose für eine außerordentlich lange Dauer geplant war. Es sei auch nicht untersucht worden, ob die Zahnärztin nach der Überschreitung der ursprünglich geplanten Behandlungsdauer sich ausreichend mit dem Anästhesisten ausgetauscht habe.

Der 18-Jährige hatte über Jahre seine Zähne trotz starker Karies nicht behandeln lassen, weshalb eine Vollsanierung unter Vollnarkose nötig wurde. Für den Eingriff wurde eine Dauer von acht Stunden eingeplant, die aber nicht ausreichte. In der Verlängerung der Narkose verstarb der 18-Jährige wegen eines schweren Lungenödems. Das Landgericht in der Hansestadt muss den Fall nun neu verhandeln.

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