Kriminalität: Drogenschmuggel in JVA Moabit: Freispruch für 70-Jährigen

Ein Rentner gab für einen Untersuchungshäftling einen Beutel mit Wechselwäsche ab. Bei üblichen Kontrollen wurde in einer Schuhsohle ein Versteck entdeckt. Der Drogenfund führte nun zu einem Prozess.

Eine Schuhsohle hat als Versteck gedient: Nach einem missglückten Schmuggel von Drogen in ein Berliner Gefängnis ist ein 70-Jähriger freigesprochen worden. Es sei nicht nachgewiesen, dass der Senior von Betäubungsmitteln in der für einen Insassen der Justizvollzugsanstalt Moabit gedachten Wäschelieferung gewusst habe, hieß es im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Das Gericht sei „nicht der Überzeugung, dass der Angeklagte es willentlich getan hat“.

Der 70-Jährige hatte Anfang September 2024 als Besucher für einen Untersuchungshäftling einen Beutel mit Wäsche abgegeben. Mitarbeiter der JVA entdeckten knapp 17 Gramm Methamphetamin in einer Sohle eines Schuhs, der zu der Lieferung gehörte. Gegen den Besucher wurde Anklage wegen Besitzes und versuchter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben.

Angeklagter: „Mit Drogen nicht gerechnet“

Der Senior wies die Vorwürfe zurück. Er sei von einer Bekannten des Insassen, mit dem er befreundet sei, gebeten worden, die Wäsche ins Gefängnis zu bringen. „Sie sagte, sie könne nicht in die Haftanstalt, weil sie keinen gültigen Ausweis habe“, so der Angeklagte. Er habe die Frau zwar nicht gekannt, sich aber „nichts dabei gedacht und auch nicht in den Beutel geguckt“. Mit Drogen habe er nicht gerechnet, es sei aus seiner Sicht ein Freundschaftsdienst gewesen.

Der Staatsanwalt bewertete die Angaben des 70-Jährigen als „unglaubhaft“. Er forderte ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung. Die Verteidigerin sagte, ihr Mandant habe sich „dusslig verhalten, weil er nicht kontrolliert hat“. Doch er habe nichts von den Drogen gewusst. Sie plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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