Schulschwänzen: Viele Bußgeldbescheide wegen unerlaubter Ferienverlängerung

Auch wenn ein Flug oder ein Urlaubsquartier wenige Tage vor Ferienbeginn günstiger ist: Eltern, deren Kinder einfach die Schule schwänzen, müssen in Hamburg mit einem Bußgeld rechnen.

Wegen unerlaubter Verlängerung der Ferien hat die Hamburger Schulbehörde im vergangenen Jahr 303 Bußgeldverfahren eingeleitet. Das waren nach Angaben des Senats deutlich mehr als in den beiden Vorjahren, als 239 (2022) beziehungsweise 225 (2023) Fälle gemeldet wurden. In diesem Jahr seien bereits 118 Fälle aktenkundig geworden, obwohl die Sommerferien noch bis Anfang September gehen. 

Wie der Senat in seiner Antwort auf eine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Birgit Stöver weiter mitteilt, verhängte die Schulbehörde auch Bußgelder. Im vergangenen Jahr wurden demnach 236 Bescheide wegen Schulschwänzens erlassen, in den Vorjahren 171 (2022) und 159 (2023). In diesem Jahr seien schon 71-Mal Eltern von Schulschwänzern zur Kasse gebeten worden. Die Bußgelder betrugen im Schnitt 270 Euro. 

Keine Kontrollen am Flughafen

Aus einem wichtigen Grund kann die Schule einen Schüler bis zu sechs Wochen beurlauben. Geht es um eine längere Zeit, entscheidet die Schulbehörde. In begründeten Einzelfällen können Schüler auf Antrag der Eltern an Tagen vor oder nach den Ferien freibekommen. Die Lehrer sind gehalten, besonders direkt vor und nach den Ferien auf Fehlzeiten zu achten. „Bei unentschuldigtem Fehlen im Rahmen einer Ferienverlängerung ist umgehend die Rechtsabteilung einzubeziehen und ein Bußgeld beziehungsweise Zwangsgeldverfahren einzuleiten“, erklärte der Senat.

Am Flughafen kontrolliert die Polizei übrigens nicht die Einhaltung der Schulpflicht. Das mache keinen Sinn, angesichts von Kindern aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland, hieß es. Die Kontrolle im Klassenraum sei dagegen effektiv. Zuvor hatte das „Hamburger Abendblatt“ über das Thema berichtet.

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