Alterssicherung: Gesetzentwurf: Rentenbeitrag steigt 2027 auf 18,8 Prozent

Die Regierungen plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente – und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.

Der Rentenbeitragssatz steigt 2027 voraussichtlich etwas stärker als gedacht: von heute 18,6 auf 18,8 Prozent des Bruttolohns. Dies geht aus dem Entwurf für das Rentengesetz hervor, den das Bundeskabinett gebilligt hat. Nach geltendem Recht wäre übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7 Prozent zu erwarten gewesen. 2026 bleibt der Satz voraussichtlich stabil.

Hauptzweck des Gesetzes ist, das Rentenniveau bis 2031 stabil bei 48 Prozent zu halten und die Mütterrenten vor 1992 geborene Kinder ab 2027 zu verbessern. Die Kosten dafür sollen dem Entwurf zufolge mit Milliardenzahlungen aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen werden – sie sollen also nicht die Beitragssätze in die Höhe treiben. 

Rücklage der Rentenkasse soll steigen

Enthalten ist im Gesetz aber eine weitere Klausel: Die Rücklage der Rentenkasse von 20 Prozent einer Monatsausgabe soll auf 30 Prozent angehoben werden, um mehr Puffer zu haben. „Durch die Anhebung der Mindestrücklage kann in einem Jahr einmalig ein höherer Beitragssatz erforderlich werden“, heißt es in der Kabinettsvorlage zu dem Rentengesetz aus dem Haus von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). 

Der Bund soll hingegen nicht für das Auffüllen der Rücklage zahlen: „Die daraus resultierenden unmittelbaren Auswirkungen auf die Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung werden ausgeschlossen.“ 

Dass der Beitragssatz ab 2027 überhaupt steigt, war erwartet worden – das hängt mit den steigenden Ausgaben der Rentenversicherung zusammen und der Tatsache, dass mehr Ältere in Rente gehen und nach und nach weniger Jüngere einzahlen. Dem Gesetzentwurf zufolge steigen die Rentenausgaben einschließlich der Krankenversicherung für Rentner von 394,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 476,3 Milliarden Euro im Jahr 2029.

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