In einer Psychiatrie tötet ein Mann brutal eine andere Patientin. Deren Eltern wollen eine Aufarbeitung – erleiden nun aber eine Niederlage.
Nach dem gewaltsamen Tod einer Patientin in einer Münchner Psychiatrie ist ihre Familie mit dem Versuch gescheitert, neue Ermittlungen zu erzwingen. Das Oberlandesgericht (OLG) München lehnte einen entsprechenden Antrag als unzulässig ab.
Die 40 Jahre alte Patientin wurde am 31. Mai 2022 im Isar-Amper-Klinikum in Haar von einem dort zwangsweise untergebrachten Mann getötet. Er räumte später im Prozess vor dem Landgericht München I ein, sie mit einer Metallstange gequält, mit ihrem Pullover stranguliert und dann Feuer gelegt zu haben.
Der Mann war erst wenige Stunden vor der Tat in die Klinik eingewiesen worden, weil er der Polizei gesagt hatte, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde.
Warum konnte der Mann seine Mit-Patientin ungestört attackieren? Warum griff niemand ein? Fragen wie diese stellten sich die Eltern der Getöteten – und zeitweise tat das auch die Staatsanwaltschaft München I.
2022 leitete sie ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, um zu klären, „ob ein strafrechtlich relevantes Unterlassen der behandelnden Ärzte oder des Pflegepersonals im Zusammenhang mit dem Tod der Geschädigten feststellbar ist, das die Tat des mittlerweile rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ermöglichte oder vereinfachte“, wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte. Der Vorwurf, der im Raum stand: fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Die Ermittlungen wurden jedoch im Januar 2025 eingestellt. Einer Beschwerde dagegen gab die Generalstaatsanwaltschaft München nicht statt.
Dagegen wehrte sich die Familie dann vor dem OLG – allerdings erfolglos, wie nun feststeht. Das Gericht lehnte den Antrag auf Klageerzwingung ab. Die Aufnahme neuer Ermittlungen könne mit diesem Antrag nicht erreicht werden, hieß es. Außerdem fehle es an der Darstellung eines konkreten Sachverhalts, der ein strafbares Handeln von Ärzten und Klinikmitarbeitern erkennen ließe.