Kindergärten: Weiter häufig Notbetreuung in Kitas wegen Personalnot

Fallen kurzfristig Erzieherinnen aus, müssen Eltern flexibel bleiben: Betreuungszeiten werden dann häufig gekürzt. Das hat sich auch durch Lockerungen der Personalregeln bislang nicht geändert.

Geschlossene Gruppen, verkürzte Öffnungszeiten, kurzfristige Kita-Schließungen: Im abgelaufenen Kindergartenjahr haben sich die Einschränkungen durch Personalnot nicht gebessert. Zwischen August 2024 und Juli 2025 meldeten die Einrichtungen rund 34.000 Mal personelle Unterbesetzungen, wie aus Daten hervorgeht, die das Familienministerium auf dpa-Anfrage zur Verfügung gestellt hat. 

In der überwiegenden Zahl der Fälle gaben die Kitas kurzfristige Erkrankungen bei den Erzieherinnen und Erziehern als Grund an, sagte eine Sprecherin. Entsprechend häufig waren die Ausfälle in der Erkältungszeit: Im November und im Februar gab es mit jeweils mehr als 4.400 Meldungen besonders viele Probleme. 

Was passiert bei Personalnot?

Sind Kitas unterbesetzt, reduzieren sie besonders häufig ihre Öffnungszeiten oder betreuen übergangsweise nicht alle Kinder, die einen Platz haben. Knapp mehr als 1.000 Mal kam es aber auch vor, dass Kitas komplett dicht gemacht wurden, wenn die Erzieher fehlten. Dass einzelne Gruppen geschlossen werden, kam weitaus häufiger vor. 

Laut Familienministerium geben auch zahlreiche betroffene Kitas den Jugendämtern gegenüber an, dass Eltern gebeten werden, ihre Kinder früher abzuholen, dass Überstunden geleistet werden oder Familien sich abwechseln, welches Kind wann betreut wird. 

Im Kitajahr 2023/24 hatten die Zahlen auf einem ähnlich hohen Niveau gelegen. Das Familienministerium wies allerdings darauf hin, dass die Erfassung der Meldungen keine statistische Funktion habe. Seit Anfang Oktober 2024 werden die Angaben landesweit einheitlich online erfasst – in leicht abgewandelter Form, was die Vergleichbarkeit erschwert. 

Lockerung bei der Personalverordnung soll Betrieb flexibler machen

Um die angespannte Personalsituation in den Kitas abzumildern und dem Betreuungsbetrieb mehr Flexibilität zu geben, setzte die Landesregierung eine neue Personalverordnung in Kraft. Die Lockerungen bei den Vorgaben für Personal sollen es bei Engpässen ermöglichen, Ergänzungskräfte aus anderen pädagogischen Bereichen flexibler einzusetzen.

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