Migrationspolitik: Nach Abschiebung: Brandenburg will jesidische Familie zurückholen

Eine jesidische Familie ist aus Brandenburg in den Irak abgeschoben worden. Ein Gericht hatte die Abschiebung später untersagt – jetzt sollen die Elterrn und ihre vier Kinder zurückkommen.

Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) setzt sich für die Rückkehr einer abgeschobenen jesidischen Familie aus dem Irak ein.“Angesichts der Verkettung der Umstände, des konkreten Schicksals der Familie und des Gebotes, Rechtskonformität herzustellen, habe ich die zuständigen Behörden in Brandenburg damit beauftragt, in Abstimmung mit den Behörden des Bundes auf die zügige Rückholung der Familie hinzuwirken, sofern die gerichtliche Entscheidung Bestand hat“, sagte Wilke. Dafür müsse der Bund den Betroffenen die erforderlichen Reisepapiere ausstellen und als Adressat der Gerichtsentscheidung diese anerkennen.

Die Familie mit vier minderjährigen Kindern war am Dienstag abgeschoben worden, obwohl ein Gericht ihre Ausreisepflicht am selben Tag aufgehoben hatte. Die Jesiden sind eine religiöse Minderheit.

Innenminister von Brandenburg: Fall bewegt mich

Die Anwältin der Familie hatte sich am Dienstag vor dem Abschiebeflug per Eilantrag ans Verwaltungsgericht Potsdam gewandt. Die Familie hatte Erfolg, doch als die Entscheidung fiel, saß sie bereits im Flugzeug.

Der Vorfall habe ihn bewegt, sagte der Innenminister. Der schriftliche Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nachträglich aufgehoben wurde, habe aber erst nach der Landung in Bagdad vorgelegen.“Damit war hier keine Einflussmöglichkeit der beteiligten Behörden mehr gegeben“, meinte er.

Kritik an der Abschiebung 

Politiker von SPD, Grünen und der Linken hatten die Rückholung der Familie verlangt. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hält die Abschiebepraxis von Deutschland für unmenschlich und dringt auf einen Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak. Der Bundestag hatte 2023 Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Jahr 2014 an den Jesidinnen und Jesiden als Völkermord anerkannt.

Die jesidische Familie, die in Lychen in der Uckermark wohnte, hatte 2023 gegen die Ablehnung ihres Antrags auf internationalen Schutz und gegen die Abschiebeandrohung geklagt. Das Bamf lehnte den Asylantrag der Familie ab.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert