An Sachsens Schulen ist das Gendern mit Sonderzeichen nicht erlaubt und wird als Fehler gewertet. Daran ändert sich auch mit dem neuen Kultusminister Clemens nicht.
Sachsen behält in seinen Schulen das Verbot bei, mit Sonderzeichen zu gendern. Zum 1. August tritt eine neue Vorschrift in Kraft, die in der Schulsprache weiterhin einen Verzicht auf Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder das sogenannte Binnen-I vorschreibt, wie das Kulturministerium mitteilte. Bildungsminister Conrad Clemens setze damit den von seinem Amtsvorgänger Christian Piwarz (beide CDU) eingeschlagenen Weg „zur sprachlichen Klarheit an Sachsens Schulen“ fort.
Im Freistaat folgen die Schulen somit den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Verstöße gegen die amtliche Rechtschreibung werden in schriftlichen Arbeiten als Fehler markiert und bringen Abzüge. Um eine sprachliche Ausgewogenheit zu erreichen, sollten verstärkt Paarformen wie „Schülerinnen und Schüler“, geschlechtsneutrale Formulierungen oder Passivformen genutzt werden, so das Kultusministerium.
Das Sonderzeichen-Verbot hatte dem früheren Kultusminister Piwarz auch Kritik eingebracht. Er hatte es mit dem Argument verteidigt, dass Genderzeichen nicht alltagstauglich seien und in der Schule das Erlernen der deutschen Sprache erschwerten. Wer Genderzeichen verwende, baue zusätzliche sprachliche Hürden auf.