Gerichte: OVG: Bezüge des suspendierten Landrats zu Recht gekürzt

Der Landrat des Kreises Düren ist seit November 2024 wegen Ermittlungen vom Dienst suspendiert. Die Bezirksregierung kürzte seine Bezüge. Zu Recht, wie das OVG Münster im Eilverfahren entschied.

Die Kürzung der Bezüge des suspendierten Landrats des Kreises Düren durch die Bezirksregierung Köln war rechtmäßig. Mit diesem Beschluss änderte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wie die Bezirksregierung mitteilte. 

Hintergrund sind staatsanwaltschaftliche und disziplinarische Ermittlungen gegen Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) wegen möglicher Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige durch die Ausländerbehörde des Kreises Düren.

Das Verwaltungsgericht hatte die vorläufige Amtsenthebung bestätigt, jedoch gegen eine Kürzung seiner Dienstbezüge entschieden, weil dies die Prognose voraussetze, dass der Beamte mit Abschluss des Disziplinarverfahrens voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden werde. Da Spelthahn nach der nächsten Kommunalwahl vermutlich in den Ruhestand eintreten wird, könne er dann nicht mehr aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, argumentierte das Verwaltungsgericht.

Die Beschwerde der Bezirksregierung Köln beim OVG hatte Erfolg. Der nahende Eintritt eines Beamten in den Ruhestand habe keinen begrenzenden Einfluss auf die Möglichkeit, seine Dienstbezüge während einer vorläufigen Dienstenthebung zu kürzen, entschied das OVG im Eilverfahren.

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