Wasser: Betriebe zahlen auch in Dürrezeiten kein Grundwasser-Entgelt

Während Bürger in Hessens trockenem Sommer zum Wassersparen angehalten werden, bekommen Großverbraucher gratis Grundwasser. Was sagen Naturschützer dazu?

Wegen der Sommertrockenheit in Hessen haben etliche Kommunen ihren Bürgern die Wasserentnahme aus Bächen und das Befüllen privater Pools verboten – doch für Landwirtschaft und Betriebe gelten weiterhin großzügige Regelungen. Sie müssen nach Auskunft des Umweltministeriums in Wiesbaden für ihre Nutzung von Grundwasser aus Brunnen und Quellen kein Wasserentnahmeentgelt (Wassercent) zahlen. Schwarz-Rot in Hessen habe vorerst auch keine Pläne, dies zu ändern. 

In zahlreichen anderen Bundesländern wird etwa von Landwirtschaft, Industrie und Energiewirtschaft hierfür eine Gebühr verlangt – die allerdings in der Regel auch äußerst niedrig ist. Kritikern zufolge fehlt diesen Großverbrauchern von Grundwasser somit bundesweit ein Anreiz zum Wassersparen. 

BUND: Grundwasser bereits stark übernutzt 

Der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Hessen, Jörg Nitsch, bewertet die kostenlose Grundwasserentnahme durch Landwirtschaft und Industrie im Land als ökologisch riskant und nicht nachhaltig. „Das Grundwasser in Hessen ist bereits heute stark übernutzt und gerät durch anhaltende Dürreperioden und den Klimawandel weiter unter Druck“, teilt der Biologe der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. 

Die Einführung eines Wassercents sei daher unverzichtbar: „Ein angemessenes Wasserentnahmeentgelt setzt klare finanzielle Anreize für einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit der Ressource.“ Das eingenommene Geld könne „in den Schutz des Grundwassers, die Renaturierung von Gewässern und die Sicherung der Trinkwasserversorgung investiert werden“. Mit einem Wassercent setzt laut Nitsch die Verantwortung für den Wasserverbrauch dort an, wo sie entsteht: „Nur so lässt sich der Schutz dieser lebenswichtigen Ressource dauerhaft sicherstellen.“

Grundwasserentnahme für Großverbraucher ist zulassungspflichtig

Das Regierungspräsidium Darmstadt weist allerdings auch darauf hin, dass die Grundwasserentnahme von Landwirtschaft und Industrie in Hessen zulassungspflichtig sei und sich nach gesetzlichen Regelungen richten müsse. Im Zulassungsverfahren werde eine etwaige „Beeinträchtigung des Wasser- und Naturhaushalts“ geprüft. 

Die Behörde ergänzt: „Für größere Gewinnungs- und Versorgungsgebiete werden darüber hinaus Wasserversorgungskonzepte erstellt, mit denen Rahmenbedingungen aufeinander abgestimmt werden können.“

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