Die AfD ist in Rheinland-Pfalz als extremistische Organisation gelistet – mit Konsequenzen für den Staatsdienst. Schleswig-Holsteins SPD fordert nachzuziehen.
Nachdem das Bundesland Rheinland-Pfalz AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehren will, fordert Schleswig-Holsteins SPD-Fraktion eine entsprechende Regelung für den Norden. „Wer sich in einer Organisation engagiert, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung arbeitet, hat im Staatsdienst nichts verloren“, sagte der Sozialdemokrat Niclas Dürbrook.
Er erwarte, dass die Landesregierung eine entsprechende Verordnung vorlege. „Wollen wir zum Beispiel wirklich einen angehenden Lehrer in Schleswig-Holstein einstellen, der in Rheinland-Pfalz wegen seiner dortigen Mitgliedschaft in der rechtsextremen AfD nicht eingestellt wurde?“, führte er aus.
Für Dürbrook ist die Antwort klar: „Selbstverständlich darf Schleswig-Holstein für solche Leute kein sicherer Hafen werden“, betonte er. Das nördlichste Bundesland hatte nach seinen Angaben bereits vor über einem halben Jahr eine Überprüfung von Bewerbern durch den Verfassungsschutz angekündigt.
Anders als in anderen Bundesländern ist der AfD-Landesverband im Norden laut Innenministerium in Kiel allerdings kein Beobachtungsobjekt des Landesverfassungsschutzes.
Regelung in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz werde künftig bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein, kündigte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Donnerstag in Mainz an. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.
Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet.