Betrug beim Online-Kauf: Wie Käufer mit gefälschten Anzeigen und falschen Anlageversprechen um hohe Summen gebracht werden – und was die Polizei rät.
Ob das gebrauchte Kinderfahrrad, Second-Hand-Kleidung oder gar ein gebrauchtes Auto – der Handel zwischen Privatleuten im Internet birgt auch Betrugs-Risiken. Bei sogenannten Überweisungsbetrügen ist nach Polizeiangaben allein im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in den ersten sechs Monaten dieses Jahres ein Schaden von mehr als 100.000 Euro entstanden. Mehr als 130 Fälle seien registriert worden.
Die Fälle reichten von Überweisungen für kleinere Artikel bis hin zur fünfstelligen Anzahlung für ein Auto das nur laut einer gefälschten Werbeanzeige oder eines gefälschten Kleinanzeigen-Profils existiert und am Ende nie beim Käufer ankommt. Als betroffene Plattformen nannte die Polizei auch Vinted oder Facebook.
Kein Käuferschutz bei bestimmter Zahloption
Vermeintliche Verkäufer forderten, dass Käufer die Kaufsumme oder eine Anzahlung überweisen oder beim Zahlungsdienst PayPal die Option „Familie und Freunde“ nutzen sollen – also die Variante ohne Käuferschutz.
Zu hohen Schadenssummen komme es zudem bei Anlagebetrug. Erst kürzlich habe ein Mann aus Ueckermünde rund 100.000 Euro an vermeintliche Vermittler überwiesen im Glauben, in Kryptowährung anzulegen. Eine Frau aus dem Raum Friedland habe diese Woche ebenfalls einen Betrug mit dem Anlegen in Kryptowährung angezeigt. Sie hat laut Polizei um die 40.000 Euro dadurch verloren.
Die Polizei wolle nicht Angst vor Online-Käufen von Privatmenschen verbreiten. Es gehe darum, genau zu prüfen, an wen man Geld überweist. Vor Anlagebetrug könnten Nachforschungen zu Onlineanbietern etwa in Bewertungsplattformen, Foren oder auch im Handelsregister schützen.