Öffentlicher Dienst: Rheinland-Pfalz stellt keine AfD-Mitglieder mehr ein

Die AfD ist in Rheinland-Pfalz gelistet als extremistische Organisation. Das soll für den Staatsdienst Konsequenzen haben.

Rheinland-Pfalz will AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehren. Künftig werde bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein, kündigte Innenminister Michael Ebling (SPD) in Mainz an. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. 

Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. „Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden“, erklärte der Minister. 

Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Innenminister hatte jüngst bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts gesagt, die AfD habe keinen gemäßigten Flügel mehr, die Radikalisierung nehme zu.

Wer diese Erklärung verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, sagte Ebling. Für bereits bestehende Mitarbeitende könne die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend sei und bleibe der jeweilige Einzelfall.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert