Moselwein: Weinlage darf nicht mehr „Zeller Schwarze Katz“ heißen

Die Stadt Zell hat den Streit gegen das Land verloren. Ihr berühmter Wein muss künftig anders heißen.

Die berühmte Weinlage „Zeller Schwarze Katz“ darf künftig nicht mehr so heißen. Ab dem Erntejahrgang 2026 müssten die Winzer vor den Namen noch die Bezeichnung „Region“ stellen, sodass der Namen dann „Region Schwarze Katz“ oder „Zell Region Schwarze Katz“ laute, teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit. 

So sehe es das neue Weinbezeichnungsrecht vor: Die „Schwarze Katz“ sei eine Großlage, die nach dem neuen Recht mit dem Begriff „Region“ gekennzeichnet werden müsse, begründete das Gericht seine Entscheidung (Aktenzeichen: 8 A 10854/24.OVG). Bisher konnten die Winzer in Zell an der Mosel die Weine aus der Lage als „Zeller Schwarze Katz“ vermarkten.

Zeller Winzer befürchten negative Folgen 

Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist die Stadt Zell mit ihrer Klage gegen das Land gescheitert. Die Stadt hatte beim Wirtschaftsministerium beantragt, den bekannten Namen „Zeller Schwarze Katz“ weiter verwenden zu dürfen. Sonst befürchte man nachteilige Auswirkungen für Weinerzeuger und Weinhandel, hieß es von der Stadt.

Das Land lehnte mit der Begründung ab, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Namensänderung der Großlage nicht vorliegen würden. Die Klage der Stadt Zell vor dem Verwaltungsgericht hatte ebenso keinen Erfolg wie die Berufung dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht.

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