Trockenheit: Wasserentnahme in Hessen teils eingeschränkt

Die Flüsse haben aufgrund der anhaltenden Trockenheit vielerorts sehr geringe Wasserstände. In Hessen erlassen erste Landkreise deshalb Entnahmeverbote aus oberirdischen Gewässern.

Wegen anhaltender Trockenheit haben erste Regionen in Hessen die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen und Bächen eingeschränkt. Andere Kreise prüfen ähnliche Schritte oder rufen zur Zurückhaltung auf. 

Der Werra-Meißner-Kreis etwa untersagt ab sofort die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Die Pegelstände der Gewässer dort seien wegen der langanhaltenden trockenen Witterung auf kritische Werte gesunken, teilte der Kreis mit. Vor diesem Hintergrund habe die untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme bei Bächen, Flüssen und Seen erlassen. 

Bis zu 100.000 Euro Bußgeld möglich

Das Verbot gelte für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. „Dies bedeutet, dass auch das Schöpfen, neben dem Pumpen, von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern für den Gemeingebrauch nicht mehr erlaubt ist“, betonte die Behörde. Bei Zuwiderhandlungen drohe ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Von dem Verbot bleibe die Werra als Gewässer erster Ordnung bis auf weiteres ausgenommen.

Zuvor hatte bereits der Landkreis Gießen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, als bislang einziger im Regierungsbezirk Mittelhessen, wie das Regierungspräsidium Gießen mitteilte. Ziel der Einschränkung sei es, den Naturhaushalt zu schützen und eine zusätzliche Verringerung der ohnehin schon niedrigen Wasserstände zu verhindern, erklärte der Landkreis. 

RP Kassel: Wasserentnahme einschränken

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel rief zum Einschränken von Wasserentnahmen aus Gewässern auf. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit seien die Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern in den Niedrigwasserbereich gesunken, teilte die Behörde mit. „Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen sind daher teilweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich und bedürfen besonderer Sensibilität“, hieß es.

„Die Wasserbehörden der Landkreise und der kreisfreien Stadt im Zuständigkeitsbereich des RP Kassel werden die Pegelstände weiter beobachten und voraussichtlich zeitnah gewässerbezogen auch konkrete Verbote aussprechen müssen“, erklärte das RP. Entsprechende konkrete Beschränkungsverfügungen würden aktuell von einzelnen unteren Wasserbehörden in Nord- und Osthessen bereits vorbereitet.

Weitere Kommunen prüfen Lage

Das Regierungspräsidium Darmstadt erklärte, es obliege letztlich den Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten als unteren Wasserbehörden, über mögliche Entnahmeverbote zu entscheiden. „Auch bei uns prüfen und bewerten die örtlichen unteren Wasserbehörden aktuell die Situation“, erklärte ein Sprecher.

Nach Angaben des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sind die Abflüsse an den Pegeln in Hessen, auch im Vergleich mit den letzten 30 Jahren, derzeit deutlich unterdurchschnittlich. „Sollte es zu flächigen und anhaltenden (ergiebigen) Niederschlägen kommen, kann sich die Situation an den Oberflächengewässern rasch wieder anders darstellen“, erklärte die Behörde.

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