Ahrtal: Pföhlers Anwalt: Vorwürfe zur Flut verfehlt und unbegründet

Das Innenministerium wirft dem ehemaligen Landrat Pföhler vor, bei der Flut gravierend gegen Pflichten verstoßen zu haben. Sein Anwalt wehrt sich – und kündigt an, andere in den Blickpunkt zu rücken.

Der Anwalt des ehemaligen Ahr-Landrats Jürgen Pföhler (CDU) hat die Vorwürfe im Disziplinarverfahren um die tödliche Ahrtal-Flut als verfehlt zurückgewiesen. „Es ist skandalös und unterstreicht die Befangenheit der Behörde, dass eine Pressemitteilung erfolgt, bevor Herr Dr. Pföhler angehört und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde“, schrieb der Anwalt Olaf Langhanki auf Anfrage.

Es handele sich um ein taktisches Manöver des Ministeriums, mit dem die Öffentlichkeit getäuscht und vom „Versagen der damaligen Landesregierung, des damaligen Innenministers und der ADD abgelenkt“ werden solle, hieß es. Er werde für Pföhler innerhalb des Disziplinarverfahrens zu den unbegründeten Vorwürfen Stellung nehmen. 

Mit Anträgen werde er dafür sorgen, „dass das Versagen der damaligen Landesregierung, des damaligen Innenministers und der ADD ganz konkret in den Blick gerät.“ Man werde aufzeigen, dass Pföhlers Ruhegehalt nicht antastbar sei.

Wie lauten die Vorwürfe?

Zuvor hatte das Innenministerium mitgeteilt, dass vorläufige Ergebnisse des Ermittlungsberichts im Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Ahr-Landrat vorliegen. Demnach habe er während der tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr „gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen“.

„Die Unterlassungen und Verhaltensweisen vor, während und nach der Naturkatastrophe im Ahrtal werden hiernach als Verstoß gegen das Rechtmäßigkeitserfordernis, gegen die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht sowie die im Beamtenstatusgesetz normierte Einsatzpflicht gewertet“, hieß es in der Mitteilung des Innenministeriums zu dem Ermittlungsbericht. Pföhler droht laut Innenministerium die Aberkennung des Ruhegehalts.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert