Die Linke fordert ein Vorschlagsrecht für die Richterwahl am Bundesverfassungsgericht. „Wir wollen, dass der Nominierungsschlüssel verändert wird und uns auch eine Nominierung zusteht“, sagte Linken-Chef Jan van Aken der „Rheinischen Post“ vom Montag. Eine entsprechende Forderung habe die Linksfraktion in einem Brief an die Fraktionen von Union, SPD und Grünen formuliert.
Dass auch die Linke eine Kandidatin oder einen Kandidaten für einen Richterposten am Verfassungsgericht vorschlagen darf, wäre „eine völlig vernünftige Lösung“, sagte van Aken. „Wir sind eine der vier demokratischen Parteien im Bundestag.“
Vor einigen Jahren hatten sich die Parteien auf eine Proporz-Formel geeinigt. Nach ihr sollen in jedem Senat je drei Richter auf Vorschlag von Union und SPD sitzen und je ein Richter auf Vorschlag von Grünen und FDP. Linke und AfD werden bislang nicht berücksichtigt.
Für die Wahl eines Verfassungsrichters ist im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Diese ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse im aktuellen Bundestag ohne Unterstützung der Linken oder der AfD nicht zu erreichen.
Van Aken sagte, seine Fraktion werde bei einer Veränderung des Proporzschlüssels „natürlich“ auch einen CDU-Kandidaten mitwählen, „auch wenn er nicht unser Herzenswunsch ist. Dafür dürfen wir aber genauso jemand vorschlagen, der nicht Herzenswunsch der CDU ist.“
Eine Veränderung des Schlüssel sei allein deshalb schon nötig, weil die FDP gar nicht mehr im Bundestag vertreten ist. „Warum die FDP jetzt noch ein Zugriffsrecht haben soll und wir nicht, erschließt sich mir nicht“, sagte van Aken.