Während Brüssel die Renaturierung von Naturflächen verbindlich macht, äußert die Landesregierung Zweifel an der Umsetzung. Der Umweltverband BUND will das nicht hinnehmen.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) in Sachsen hat die Haltung des sächsischen Umweltministeriums zur EU-Wiederherstellungsverordnung scharf kritisiert. Der Umweltverband wirft der Staatsregierung vor, notwendige Schritte gegen Artensterben und Biodiversitätsverlust zu blockieren. Hintergrund ist die Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, die bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen in der EU vorsieht.
Mitte Mai hatte der sächsische Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch die Verordnung als nicht praxistauglich kritisiert. Im Kern könne man zwar das Anliegen nachvollziehen, allerdings äußerte er Zweifel an der Umsetzung. „Allerorts setzen wir uns für Bürokratieabbau und schlanke Verfahren ein. Die Wiederherstellungsverordnung indes ist das Gegenteil“, so der CDU-Politiker. Die Verordnung müsse überarbeitet oder zurückgenommen werden.
BUND widerspricht Umweltminister
Der BUND widersprach dieser Einschätzung scharf. „Solche Aussagen verkennen die langfristigen ökologischen und ökonomischen Realitäten“, kritisierte der Vorsitzende, Felix Ekardt. Die Verordnung sei ein überfälliger Schritt zur Bekämpfung des Artensterbens, reiche seiner Meinung nach jedoch nicht aus. Vielmehr sei eine tiefgreifende Wende in der Landwirtschaft notwendig – hin zu weniger Pestiziden, geringerer Tierhaltung und mehr ökologischer Resilienz. „Gerade die Landwirtschaft leidet bereits jetzt unter Ernteausfällen infolge von Wetterextremen“, betonte Ekardt.
Die Folgen eines ungebremsten Artensterbens würden zudem auch wirtschaftlich weit höhere Schäden verursachen als vorbeugender Naturschutz. Bereits im Oktober 2024 hatte der Verband nach eigenen Angaben eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – mit dem Ziel, die bisherigen Naturschutzgesetze als unzureichend feststellen zu lassen.
EU-Ziel: Renaturierung aller geschädigten Ökosysteme bis 2050
Die EU-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Neben der Wiedervernässung von Mooren sollen bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme in der EU wiederhergestellt werden.