Verbotene Vereinigung: Vier mutmaßliche Rechtsextremisten in Dortmund vor Gericht

Fast fünf Jahre nach dem Verbot der Vereinigung „Combat 18“ stehen vier mutmaßliche Rechtsextremisten in Dortmund vor Gericht. Sie sollen die Organisation im Geheimen weiterbetrieben haben.

Vor der Staatsschutzkammer des Dortmunder Landgerichts beginnt am Donnerstag (26. Juni, 9.30 Uhr) der Prozess gegen vier mutmaßliche Rechtsextremisten. Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen vor, die extremistische Vereinigung „Combat 18“ auch nach dem Verbot durch das Bundesinnenministerium im Oktober 2020 weiterbetrieben zu haben.

Anklage: Leistungsmarsch durchgeführt

Laut Anklage sollen bis zum Frühjahr 2022 mindestens 14 konspirative Treffen stattgefunden haben. Bei einem wurde laut Bundesanwaltschaft ein sogenannter Leistungsmarsch durchgeführt. Ein anderes diente laut Anklage dazu, neue Mitglieder für die Gruppierung zu gewinnen. Dabei sollen den Anwärtern unter anderem Fragen zum Nationalsozialismus gestellt worden sein.

Einer der Angeklagten soll darüber hinaus im Namen der verbotenen Organisation Rechtsrock-Konzerte veranstaltet sowie Tonträger und Kleidung mit Bezug zu „Combat 18“ produzieren lassen haben.

„Rassistisch, antisemitisch, fremdenfeindlich“

Das Bundesinnenministerium hatte die Vereinigung mit der Begründung verboten, dass sie sich zur NSDAP bekenne und außerdem „rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich“ ausgerichtet sei.

Im April 2022 waren rund 800 Polizeibeamte bei einer bundesweiten Razzia gegen mehrere rechtsextremistische Gruppierungen vorgegangen – darunter auch die mutmaßliche fortgeführte Vereinigung „Combat 18“. Der Name steht für „Kampfgruppe Adolf Hitler“. Die Ziffern 1 und 8 stehen für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets, also A und H.

Keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen

Das Dortmunder Landgericht hat für den Prozess bisher keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Die Bundesanwaltschaft hatte zunächst Anklage beim Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben. Von dort wurde das Verfahren jedoch nach Dortmund verwiesen.

Für den Prozess sind zunächst Verhandlungstage bis Mitte September anberaumt worden.

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