Wer Ferkel züchten will, braucht dafür Sperma. Die Landwirte schauen dabei für den eigenen Erfolg auf die Qualität dieses Produktes. Um einen veröffentlichten Warentest gibt es deshalb Streit.
Mit einem Streit um Ebersperma beschäftigt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstag (26.6.) in der kommenden Woche. Die Qualität des Spermas entscheidet in der Schweinezucht über den Erfolg der Landwirte. Je mehr gute Gene der Vater weitergibt, desto besser kann die nächste Ferkelgeneration vermarktet werden. Ein im Jahr 2016 veröffentlichter Warentest zu Ebersperma sorgt seitdem vor den Gerichten bis in die höchste Instanz für Ärger. Eine staatlich anerkannte Tierzuchtorganisation bekam im Vergleich mit der Konkurrenz die schlechtesten Noten und will die Veröffentlichung seitdem verhindern.
Nachzulesen war der Warentest in einem landwirtschaftlichen Fachmagazin aus Münster. Die Klage richtet sich gegen die Landwirtschaftskammer des Landes Nordrhein-Westfalen, die den 10. Warentest für Mastferkel auf Vorschlag der Zeitschrift gemacht hatte. Der Kläger bekam darin für die Herkunft der Eber die Note befriedigend+, während drei Mitbewerber auf dem Markt mit gut und gut+ bewertet wurden.
Der Streit hat bereits das Bundesverwaltungsgericht erreicht. Die Richter in Leipzig verwiesen die Sache in einem Punkt zurück ans OVG. Die Frage, ob der Warentest rechtswidrig war, muss das Gericht in Münster jetzt erneut bewerten.