Je älter das Haus, desto weniger Grundsteuer – das fordert der Eigentümerverband Haus und Grund. Warum das Finanzministerium den Vorschlag ablehnt und wieviele Kommunen die Steuer erhöhen.
Für ältere Häuser sollte nach Ansicht des Eigentümerverbands Haus und Grund in Niedersachsen eine geringere Grundsteuer fällig werden als für neue. Ältere Gebäude seien häufig nicht so wertvoll wie Neubauten, zudem erforderten sie mehr Maßnahmen zur Instandhaltung, argumentiert der Verband. Bei der Berechnung der Steuer solle daher auch das Baujahr berücksichtigt werden.
Der Vorschlag: Für Neubauten von 2022 und jünger solle keine Korrektur vorgenommen werden. Bei älteren Gebäuden hingegen solle ein Alterswertfaktor die Steuerlast stufenweise mindern, bis hin zu einem Faktor von 0,3 für Gebäuden von 1972 und älter. „Dieses Verfahren bildet den wahren Wert der Steuerobjekte viel besser ab“, teilte Haus und Grund mit.
Derzeit läuft für den Alterswertfaktor auch eine Petition an den Landtag. Mit etwas mehr als 400 Unterschriften liegt diese bislang aber deutlich unter der Marke von 5.000 Mitzeichnungen, die nötig wäre, damit der Petitionsausschuss des Landtags sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem Vorschlag befasst.
Ministerium winkt ab: Keine Aussicht auf Berücksichtigung
Das Finanzministerium in Hannover winkt schon jetzt ab: Das Konzept eines Alterswertfaktors passe nicht zum niedersächsischen Grundsteuermodell und habe „keine Aussicht auf eine zukünftige Berücksichtigung“, heißt es. Denn: In Niedersachsen werde die Steuerbelastung nicht nach dem Wert des Grundstücks verteilt, sondern nach dem Nutzen für die Besitzer.
Bemessen wird der Nutzen dabei zum einen nach der Fläche und zum anderen nach der Lage innerhalb der Gemeinde. Das ist das sogenannte Flächen-Lage-Modell. Die Lagefaktoren sollen dabei aber nicht den Wert der Bebauung widerspiegeln, sondern die Teilhabe an der kommunalen Leistung – etwa durch kürzere Wege und bessere Erreichbarkeit.
Die Einführung eines Alterswertfaktors sei darüber hinaus auch unpraktikabel, weil sie mehr als drei Millionen Grundstücke betreffen würde, so das Finanzressort. Für diese müssten auch Regelungen etwa für unterschiedlich alte Gebäudeteile und Sanierungen getroffen werden. „Dies würde die Abgabe einer zusätzlichen Erklärung nach sich ziehen, wonach das zur Reform erforderliche Massenverfahren erneut durchgeführt werden müsste“, erklärt das Ministerium.
Steuerzahlerbund: Jede fünfte Kommune erhöht Grundsteuer
Derweil haben laut Bund der Steuerzahler (BdSt) viele niedersächsische Kommunen ihre Grundsteuer-Hebesätze für 2025 angehoben – nachdem die Politik wiederholt beteuert hatte, die Reform der Grundsteuerberechnung solle nicht zu einem insgesamt höheren Steueraufkommen führen.
Der Steuerzahlerbund hat nach eigenen Angaben bisher die Daten von rund 85 Prozent der etwa 940 Kommunen im Land erfasst: Von diesen habe etwa jede fünfte Gemeinde einen Hebesatz festgelegt, der über dem aufkommensneutralen Satz liegt. Es zeichne sich zudem ab, dass einige Kommunen bis Ende Juni noch von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, den Hebesatz für das laufende Jahr rückwirkend nach oben anzupassen.
Eine Verpflichtung der Kommunen, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, gibt es laut Steuerzahlerbund nicht. „Die gesetzliche Verpflichtung beschränkt sich in Niedersachsen einzig und allein auf die Berechnung und Veröffentlichung des aufkommensneutralen Hebesatzes“, teilte der Verein mit. Über die vorläufige Erhebung des BdSt berichtete zuerst der NDR.