Die Sommerferien sind in Sicht, viele wichtige Klassenarbeiten sind bereits geschrieben. Die Schülerinnen und Schüler können die letzten Wochen des Schuljahres trotzdem noch ins Schwitzen kommen.
Wann gibt es Hitzefrei in der Schule? Darf ich im Beach-Look im Klassenzimmer sitzen? Muss Sportunterricht bei Temperaturen von über 30 Grad im Freien stattfinden? In den letzten Wochen vor den Sommerferien gelten besondere Bedingungen an den rheinland-pfälzischen Schulen.
Gibt es Hitzefrei in der Schule?
Ja. Aber es gibt keine starre Regelung, die sich nach Gradzahlen richtet. Grundsätzlich kann bei anhaltender Raumtemperatur von über 27 Grad nach pädagogischem Ermessen Hitzefrei gewährt werden – das ist in einer Verwaltungsvorschrift des Bildungsministeriums verankert und gilt vor allem an weiterführenden Schulen.
In der Praxis bedeutet das: Die Entscheidung, wann der Unterricht wegen zu großer Hitze ausfällt oder verkürzt wird, trifft die Schulleitung. Für Grundschulen und Kitas existieren nach Angaben der Bildungsgewerkschaft GEW keine verbindlichen Vorgaben.
Gibt es Grenzen für zu sommerliche Kleidung in der Schule?
Es gibt an Schulen in Rheinland-Pfalz keine landesweit einheitlichen Kleiderordnungen. Kleidung soll „dem schulischen Rahmen entsprechen“, heißt es in den offiziellen Regeln. Doch der Begriff ist interpretationsbedürftig.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht sich gegen rigide Vorschriften aus. Die GEW plädiert aber für einen respektvollen Umgang zwischen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften, bei dem das eigene Körper- und Temperaturempfinden vor starren Bekleidungsvorgaben steht.
Nach Meinung der Landesschüler- und Landesschülerinnenvertretung (LSV) sollte es generell keine Grenzen bei der Kleidung geben, da dies ein Eingriff in das Leben der Kinder und Jugendlichen sei. „Kleidung ist dazu da sich selbst auszudrücken und in diesem Fall, die Temperaturen im Sommer auszuhalten“, sagte eine LSV-Sprecherin.
Sind die Schulen mit Klimaanlagen und Ventilatoren ausgestattet?
Nein, flächendeckend sind Schulen und Kitas in Rheinland-Pfalz nicht mit Klimaanlagen ausgestattet. Auch Ventilatoren sind nicht überall vorhanden. Die Gebäudeausstattung hängt wesentlich von den jeweiligen Schulträgern sowie den Trägern der Kitas ab.
Auch Rollläden, eine Wärmeschutzverglasung, Jalousien oder Sonnensegel sind nicht in allen Einrichtungen Standard. Die GEW fordert in Rheinland-Pfalz eine umfassende Modernisierung der Infrastruktur unter Berücksichtigung eines baulichen Hitzeschutzes und spricht sich auch für Gründächer und mehr Schattenspender rund um die Gebäude aus.
Können die Leitungen extra Getränke zur Verfügung stellen?
In Kindertagesstätten sind Getränke in der Regel über die Verpflegungspauschale abgedeckt. In den Schulen werden zunehmend Trinkbrunnen oder Wasserspender aufgestellt, die die Kinder und Jugendlichen zum Auffüllen mitgebrachter Trinkflaschen nutzen können.
Die GEW fordert, dass eine kostenfreie Versorgung mit Getränken stets und überall gewährleistet ist – gerade um in Hitzeperioden gesundheitliche Risiken zu minimieren. Wasser sollte grundsätzlich allen Lehrenden und Lernenden zur Verfügung stehen.
Wo findet Sportunterricht bei hohen Temperaturen statt?
Es gibt in Rheinland-Pfalz keine einheitlich verbindliche Grad-Grenze, ob der Unterricht bei großer Hitze in der Halle oder im Freien ausgeführt wird. Die Entscheidung liegt bei den Lehrkräften. Wichtiger als ein generelles Verbot ab einer bestimmten Temperatur sei die Sensibilisierung für einen an die Hitze angepassten Sportunterricht, erklärt das Bildungsministerium.
Wie wird die Benutzung des Schulhofes/Außengeländes geregelt?
Auch hier gibt es keine einheitliche landesweite Regelung. Viele Einrichtungen versuchen, durch vermehrte Pausen im Schatten, das Verlegen von Aktivitäten in kühlere Räume oder flexible Aufenthaltszeiten auf die Hitze zu reagieren. Die GEW macht sich dafür stark, dass Außengelände entsiegelt, begrünt und besser mit Schatten versorgt sowie die Aufenthaltsregelungen pädagogisch sowie gesundheitlich sinnvoll angepasst werden.
Werden Erste-Hilfe-Kurse angeboten?
Erste-Hilfe-Kurse sind für Lehrkräfte in Schulen und pädagogische Beschäftigte in Kindertagesstätten verbindlich vorgeschrieben. Dabei werden verschiedene Notfallszenarien und Unfallereignisse regelmäßig geschult. In Kindertagesstätten finden laut GEW zudem regelmäßig verbindliche Sicherheitsschulungen statt. Hierunter fallen auch Hinweise zum Verhalten bei großer Hitze und erhöhter Ozon-Belastung.
Muss sich etwas ändern in den Kitas und Schulen?
„Wir würden uns wünschen, wenn die Anliegen der Schülerinnen und Schüler mehr gehört werden und die Schulen besser auf die Temperaturen vorbereitet sind“, betonte die LSV-Sprecherin. Oftmals seien die Schulen schon am frühen Vormittag sehr warm.
Die GEW forderte, wegen der zunehmenden Belastungen durch Hitze im Sommer aufgrund des Klimawandels sollte es zwingend verbindliche Handlungsvorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz geben. Dabei sollte es darum gehen, sowohl die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in den Bildungseinrichtungen als auch die der Beschäftigten in Hitzephasen besser zu schützen.
Die Ausstattung sei vielerorts unzureichend, Regelungen lückenhaft oder zu vage und es fehle oft an schnellen Handlungsoptionen für Leitungskräfte und Beschäftigte, begründete die GEW ihre Forderungen.