Gefahr für die Sicherheit: Schleswig-Holstein schiebt islamistischen Gefährder ab

Ein 35-Jähriger wurde nach Bosnien und Herzegowina abgeschoben. Grundlage der Anordnung war ein Paragraf des Aufenthaltsgesetzes. Es wurde erst zum zweiten Mal im Norden angewandt.

Das Land Schleswig-Holstein hat einen mutmaßlichen islamistischen Gefährder nach Bosnien und Herzegowina abgeschoben. Der 35-Jährige war nach Ermittlungen des Landeskriminalamts (LKA) im Mai festgenommen worden und saß seitdem in Abschiebungshaft, wie das Integrationsministerium in Kiel mitteilte. Bis zur Bekanntgabe der Abschiebungsanordnung besaß der Mann unbefristetes Aufenthaltsrecht. 

„Unser Rechtsstaat ist wehrhaft“, sagte Sozialstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies (Grüne). Die Abschiebung des Festgenommenen sei ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit der Menschen im Land.

Erste Abschiebung seit mehreren Jahren im Land

Die Abschiebung wurde den Angaben nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes vollzogen. Demnach kann die oberste Landesbehörde wegen einer auf Tatsachen gestützter Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebung anordnen. 

Bislang wurde von dieser Möglichkeit in Schleswig-Holstein nur ein weiteres Mal Gebrauch gemacht: Im Januar 2018 sei auf dieser Grundlage ein Mann in die Türkei abgeschoben worden, hieß es.

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