Einzelhandel: Grüne wollen Mini-Supermärkte auch sonntags öffnen lassen

Schon jetzt gibt es im Südwesten Mini-Supermärkte ohne Personal, die auch am Sonntag geöffnet haben. Offiziell erlaubt ist das aber nicht. Die Grünen wollen das ändern.

Am Sonntag noch schnell eine Packung Eier oder etwas Mehl und Milch einkaufen – das soll nach dem Willen der Grünen im Landtag künftig in Mini-Supermärkten im Südwesten auch offiziell möglich sein. 

„Wir wollen eine sichere Rechtsgrundlage für digital organisierte Klein-Supermärkte ohne Personal schaffen, sodass die rund um die Uhr – auch am Sonntag – geöffnet haben können, um die Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern“, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart

Dafür will die Fraktion das baden-württembergische Ladenöffnungsgesetz ändern und die Öffnung solcher Mini-Supermärkte auch sonntags offiziell erlauben. „Momentan ist das eine rechtliche Grauzone, und die wollen wir gesetzlich absichern“, sagte Schwarz. Da das Geschäftsmodell kein Verkaufspersonal im Laden vorsehe, spreche auch nichts dagegen, dass die Mini-Supermärkte auch sieben Tage die Woche geöffnet haben könnten. 

Experte: Für Betreiber wäre Sonntagsöffnung wichtig

Aus Sicht der Grünen ist die Änderung des Gesetzes wichtig für die Versorgung des ländlichen Raums. Die Rechtssicherheit werde dazu führen, dass mehr solcher Läden entstünden, sagte Schwarz. „Es ist uns wichtig, dass die Menschen Dinge für den täglichen Bedarf bei sich vor Ort kaufen können und nicht zig Kilometer mit dem Auto zum nächsten Supermarkt fahren müssen, wenn sie frische Milch brauchen oder wenn Mehl und Zucker alle sind.“

Auch für die Betreiber der Märkte wäre eine offizielle Erlaubnis für die Öffnung am Sonntag wichtig, meint der Handelsexperte Stephan Rüschen von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Heilbronn. „Da machen sie den zwei- bis dreifachen Umsatz im Vergleich zu einem normalen Wochentag.“

In Hessen hatte der Landtag eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes bereits im vergangenen Jahr verabschiedet. Es sieht vor, dass die Läden höchstens 120 Quadratmeter groß sein und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten dürfen.

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