Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Alkohol trinken. Noch. Denn die Gesundheitsminister der Länder wollen dem ein Ende setzen.
Die Gesundheitsminister der Länder drängen auf ein gesetzliches Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren. Alkohol als weit verbreitete Droge stelle bei Kindern und Jugendlichen ein großes Problem dar, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Thüringens Ressortchefin Katharina Schenk (SPD) zum Abschluss des Treffens mit ihren Länderkollegen und -kolleginnen in Weimar. Appelle allein würden nichts am Missbrauch ändern.
Die Länder-Gesundheitsminister folgten einem Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der auf eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes abzielt. Jugendliche in Deutschland dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist das jedoch schon ab 14 Jahren erlaubt – auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die entsprechende Regelung im aktuellen Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1952 soll nach dem Willen der Ressortchefs abgeschafft werden.
Alkohol birgt Gefahren für Jugendliche
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstützt das Anliegen der Länderchefs: „Ich halte den Vorstoß, wie ihn jetzt die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister gemacht haben, für gut.“ Sie stehe beim Jugendschutz – der neben dem Alkoholverzehr auch den Medien- und Drogenkonsum umfasse – im Austausch mit der Bundesfamilienministerin Karien Prien (CDU).
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Gesundheitsministerkonferenz für ein Verbot des sogenannten begleitenden Trinkens ausgesprochen. Gerade für Jugendliche birgt Alkohol erhebliche gesundheitliche Gefahren. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene reagieren empfindlicher auf Alkohol, weil sich ihre Organe und vor allem das Gehirn noch entwickeln.