Extremismus: Verhandlung zu „Compact“-Verbot dauert an

In dem Verbotsverfahren gegen das rechtsextreme Magazin „Compact“ geht es um viel. Das braucht Zeit.

Im Verfahren zum Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ ist ein Ende noch nicht absehbar. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird seine mündliche Verhandlung am morgigen Mittwoch (9.00 Uhr) fortsetzen, wie der Vorsitzende Richter Ingo Kraft sagte. Im Zentrum werden dabei einzelne Äußerungen in den Magazinen und deren Bewertung stehen.

Es handelt sich dabei um Auszüge aus Belegstellen, die das Bundesinnenministerium auf mehr als 240 Seiten vorgelegt hat. Dabei geht es um Beispiele für die Verletzung der Menschenwürde, Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit sowie Rassismus und Antisemitismus. 

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin im Juli 2024 verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Damit war eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“ verbunden. Im Eilverfahren hatten die Leipziger Richter das Verbot im vergangenen August vorläufig ausgesetzt und verhandeln nun im Hauptverfahren über den Fall.

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