In Freising soll eine Frau ihren Partner umgebracht haben, um an dessen Vermögen zu kommen. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes aus Habgier.
Für die Tötung ihres Lebenspartners soll eine 44 Jahre alte Frau aus Freising nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden. Vor dem Landgericht Landshut forderte der Ankläger zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung ging bei der Tat von einem Totschlag aus und plädierte auf maximal sechs Jahre Haft.
Nachdem die Frau zu Prozessauftakt geschwiegen hatte, legte sie am Dienstag ein Geständnis ab. Sie gab zu, ihren 73 Jahre alten Lebensgefährten in der Nacht zum 11. März vergangenen Jahres erstochen zu haben. Das Urteil soll am frühen Nachmittag (13.30 Uhr) gesprochen werden.
Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, dieses Geständnis habe taktische Gründe, um eine mildere Strafe zu bekommen. Er ging davon aus, dass die Frau den Mann tötete, um vorzeitig an dessen Vermögen zu kommen. Der 73-Jährige hatte sie den Ermittlungen nach einige Monate zuvor zur Alleinerbin erklärt. Dazu gehörte auch das Mehrparteienhaus, in dem das Paar wohnte.
Opfer auf Parkplatz gefunden
Die beiden sollen eine On-Off-Beziehung geführt und der Mann Zeugen zufolge von der Frau abhängig gewirkt haben. In der Tatnacht stach die Frau laut Anklage ihrem Partner ein Messer in den Rücken, als dieser gerade die Wohnung über die Terrassentüre verlassen hatte. Er konnte auf einen nahe gelegenen Parkplatz flüchten, wo er zusammenbrach und starb. Ein Passant entdeckte den Toten.
Die Verteidigerin argumentierte unter anderem, der Senior sei nicht arglos gewesen, da es vor der Tat einen heftigen, emotionalen Streit zwischen den beiden gegeben habe. Das Mordmerkmal der Habgier sei deshalb nicht erfüllt, weil die Habgier direkt zum Tatzeitpunkt vorliegen müsse und nicht in die Zukunft gerichtet sei – etwa weil die Frau im Nachhinein erben wollte.