Ab Juli sollten die Abgaben für Binnenschiffer auf der Mosel eigentlich wegfallen. Der Termin ist nicht zu halten.
Die Abschaffung der Schifffahrtsgebühren auf der Mosel tritt nicht wie geplant zum 1. Juli 2025 in Kraft. Das teilte die Moselkommission in Trier mit. Man gehe aber davon aus, dass die Abgabenbefreiung „nur mit geringfügiger Verzögerung“ und noch in diesem Jahr umgesetzt werde.
Grund sei, dass Deutschland das erforderliche Gesetzgebungsverfahren wegen des vorzeitigen Endes der alten Regierungskoalition noch nicht abgeschlossen habe, teilte die Kommission weiter mit. Der Gesetzentwurf zum Moselvertrag musste demnach am 20. Mai erneut in den Bundestag eingebracht werden.
Frankreich und Luxemburg haben bereits umgesetzt
Damit sei absehbar, dass der Wegfall der Abgaben für Mosel-Binnenschiffer nicht wie vorgesehen in Kraft treten könne. Frankreich und Luxemburg haben laut Moselkommission die erforderlichen nationalen Schritte abgeschlossen.
Die Kommission werde den genauen Zeitpunkt, an dem die Abgabenbefreiung umgesetzt werde, rechtzeitig bekanntgeben, hieß es. Im September 2023 hatten sich Deutschland, Frankreich und Luxemburg darauf verständigt, die Moselschifffahrt zum 1. Juli 2025 von Schifffahrtsabgaben zu befreien.
Damit soll nach früheren Angaben ein Anreiz für den Gütertransport auf der Wasserstraße gesetzt werden.