Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken gekippt. Die AfD hatte geklagt, weil sie von der Wahl im Juni 2024 ausgeschlossen worden war.
Die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken vom Juni 2024 ist ungültig. Das hat Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden. Wie das Gericht in Saarlouis mitteilte, hat es mit dem Urteil vom 27. Mai das Landesverwaltungsamt verpflichtet, die Wahl für ungültig zu erklären. Damit gab es einer Klage der AfD gegen ihren Ausschluss von der Wahl statt. Gegen das Urteil können die Beteiligten laut Mitteilung innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Berufung beantragen.
Bei der Wahl am 9. Juni vergangenen Jahres waren laut Gericht zwei Wahlvorschläge der AfD eingereicht worden. Im ersten Wahlvorschlag zur Wahl einer Gebietsliste war demnach als Vertrauensperson der Kläger benannt und als zuständige Parteileitung der Landesvorsitzende der AfD aufgeführt. In einem danach eingegangenen zweiten Wahlvorschlag seien als zuständige Parteileitung der Vorsitzende des AfD Kreisverbandes Saarbrücken-Land sowie der 1. stellvertretende Landesvorsitzende der AfD Saar aufgeführt gewesen.
AfD: Der erste Vorschlag hätte zugelassen werden müssen
Nachdem laut Gericht keiner der beiden Wahlvorschläge zurückgenommen worden war, habe der Wahlausschuss des Regionalverbands beschlossen, beide Vorschläge wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung zurückzuweisen. In der Folge war die AfD bei der Wahl zur Regionalversammlung nicht wählbar.
Dagegen hatte die AfD geklagt. Dem Gericht zufolge hatte die Partei gerügt, dass der erste Wahlvorschlag zur Wahl der Regionalversammlung hätte zugelassen werden müssen. Es hätten keine zwei Wahlvorschläge der AfD vorgelegen. Der zweite Wahlvorschlag hätte wegen des Vorliegens eines Wahlrechtsverstoßes nicht zugelassen werden dürfen.
Gericht: Kein Verstoß gegen Verbot der Mehrfachbewerbung
Dieser Argumentation folgte das Gericht im Ergebnis. Die Wahlanfechtung des Klägers sei begründet, weil kein Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung vorgelegen habe. Es habe nur ein zulassungsreifer Wahlvorschlag vorgelegen, der zur Wahl hätte zugelassen werden müssen.
Der zweite Wahlvorschlag hätte zurückgewiesen werden müssen. Denn bei der Listenaufstellungsversammlung dieses Wahlvorschlages seien die vom Kommunalwahlgesetz abverlangten Mindestregeln nicht eingehalten worden.
Da angesichts der Umfrageergebnisse der AfD und ihrer Ergebnisse bei den Bezirksratswahlen Auswirkungen des festgestellten Wahlfehlers auf die Sitzverteilung nicht ausgeschlossen werden könnten, müsse die Wahl für ungültig erklärt werden. Es sei eine Neuwahl nötig.
Regionalversammlung mit 45 Sitzen
Die Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken hat eigenen Angaben zufolge 45 Mitglieder. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern der zehn verbandsangehörigen Städte und Gemeinden gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Regionalversammlung beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbandes.