Prozess in Köln: Vier Jahre für Mann, der Polizistin Stück vom Ohr abbiss

Widerstand gegen die Polizei kommt öfter vor, aber selten so brutal: In Köln hat ein Mann einer Polizistin ein Stück vom Ohr abgebissen. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.

Ein 41 Jahre alter Mann, der in Köln einer Polizistin ein Stück vom Ohr abgebissen hat, ist zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Außerdem muss er der 26 Jahre alten Polizistin 30.000 Euro zahlen. Was er an Leid verursacht habe, sei „kaum zu überbieten“, sagte der Vorsitzende Richter Necmettin Gül am Landgericht Köln zu dem Täter. Es handele sich um eine „extrem schwerwiegende Straftat“. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt. 

Polizistin wird lebenslang unter der Tat leiden

Das Stück vom Ohr war der Polizistin zunächst wieder angenäht worden, wurde vom Körper aber abgestoßen. Sie werde ihr Leben lang mit den Folgen der Tat zu kämpfen haben, sagte der Vorsitzende Richter. Ihren Beruf werde sie vielleicht nie mehr ausüben können, weil sie schwer traumatisiert sei. „Man muss sagen, dass Polizeibeamte kein Freiwild sind für Leute, die ihr Aggressionspotenzial nicht unter Kontrolle haben.“ 

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und sich entschuldigt, aber gleichzeitig angegeben, dass er sich an nichts erinnern könne, weil er unter Kokain-Einfluss gestanden habe. Die Polizistin hatte ihn zusammen mit einer Kollegin kontrollieren wollen, nachdem er grundlos zwei Passanten angegriffen und ihnen mit einem Schlüssel durchs Gesicht gekratzt hatte. Er ging jedoch sofort auch auf die beiden Beamtinnen los. Erst nachdem diese Verstärkung angefordert hatten, konnte er überwältigt werden. 

Richter redet dem Angeklagten ins Gewissen

„Sie haben diese Tat bewusst begangen“, sagte Gül zu dem Angeklagten. „Das ist nicht einfach so passiert. Sie haben mehrere Menschen traumatisiert.“ Sein Geständnis werde ihm strafmildernd angerechnet, allerdings seien die Beweise auch erdrückend gewesen. Zudem sei sein Bekenntnis mit „mehr als einer kleinen Prise Selbstmitleid“ einhergegangen. Wenn er jetzt nicht noch die Kurve bekommen, werde es aller Wahrscheinlichkeit nach übel mit ihm enden, warnte der Richter den Mann.

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