Ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragt werden soll, wird aktuell breit diskutiert. Laut NRW-Justizminister sollten sich „kluge Köpfe“ umfassend mit Erfolgschancen befassen.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach hat sich offen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD gezeigt. „Ich finde, es braucht ein breites politisches Bündnis. Das kann nicht eine Partei oder ein Bundesland allein machen. Wir sollten das in den nächsten Wochen in Ruhe und gründlich erörtern“, sagte der Minister der „Neuen Westfälischen“ (Samstagausgabe).
Es sollten nun „kluge unabhängige Köpfe“ damit beauftragt werden, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens genau zu prüfen, zitierte die Zeitung den Grünen-Politiker. Ein Parteiverbot sei wie ein Notwehrrecht der Demokratie gegen ihre Feinde, das man nur im äußersten Notfall anwenden dürfe.
Sollten die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren vorliegen, dann gäbe es für ihn aber kein politisches Ermessen mehr. „Dann müssen wir handeln.“ Es gebe viele Anhaltspunkte bei der AfD dafür, dass Menschenwürde, Demokratie oder Rechtsstaat angegriffen würden.
NRW-Regierungschef ist zurückhaltend
Gerade erst vor einer Woche hatte ein Parteitag der NRW-Grünen die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD verlangt – und einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag angenommen. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte jüngst betont, man müsse die AfD vor allem politisch stellen. Die rechtlichen Anforderungen für ein Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht seien sehr hoch.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft, die Partei setzte sich dagegen mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis gelegt und führt die AfD daher weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.