Muss sich der Kohlekraftwerksbetreiber RWE an Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle durch einen Gletschersee in Peru beteiligen? Das OLG Hamm sagt nein.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die sogenannte Klimaklage eines Peruaners gegen den Energiekonzern RWE abgewiesen. Mit dem Zivilprozess wollte der Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya erreichen, dass sich RWE an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt.
Revision ließ das Gericht nicht zu. Da der Streitwert zu gering ist, ist dagegen keine Beschwerde möglich. Der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist damit nicht möglich.
Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Rolf Meyer, die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus des Klägers in den nächsten 30 Jahren durch eine Flutwelle etwa durch einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden könnte, sei zu gering. Der Senat stützt sich dabei auf Gutachten von Sachverständigen.