Sieben Jahre sitzt ein Mann wegen Vergewaltigung im Gefängnis. Danach muss er in Hamburg eine Fußfessel tragen. Trotzdem begeht er neue Straftaten – und behält nach erneuter Haft nun die Fessel.
Nach der Entlassung aus einer Justizvollzugsanstalt in Hamburg muss ein Vergewaltiger eine Fußfessel tragen. Die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung sei bereits im Dezember 2022 nach vollständiger Verbüßung einer siebenjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung und anderer Straftaten angeordnet worden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Inzwischen habe der Mann eine weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls in jeweils drei Fällen vollständig abgesessen und sei Mitte Mai freigelassen worden. Die Weisung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel aus dem Jahr 2022 sei nun wieder aufgelebt.
Die elektronische Fußfessel wurde in Hamburg 2011 eingeführt. Sie wird aber nur sehr selten angeordnet. Nach früheren Angaben der Justizbehörde gab es bis Ende 2023 nur zehn Weisungen dieser Art. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung über den Fall berichtet.